Schützt eine Glasversicherung mehr als nur Fenster?

Schützt eine Glasversicherung mehr als nur Fenster?

Eine kleine Unachtsamkeit reicht oft und schon ist eine Fensterscheibe kaputt. Mit einer Glasversicherung ist der Schaden gedeckt, jedoch zahlt die Versicherung mehr als nur beschädigtes Fensterglas. Im Haus sind verschiedene Glasoberflächen wie Tische, Vitrinentüren oder Spiegel zu finden.

Unterschiede zur Gebäude- und Hausratversicherung

Beim Unterschied zwischen der Gebäude- und Hausratversicherung und einer Glasversicherung ist der Verursacher der Hauptunterschied. Bei Schäden am Gebäude oder Hausrat sind vorwiegend Dritte und nicht die Versicherungsnehmer die Verursacher. Beispielsweise kann ein Fenster bei einem Sturm- oder Hagelschaden zu Bruch gehen, wäre dies ein Fall für die Gebäudeversicherung. Vandalismus oder Einbruch, bei dem Glas kaputt geht, wäre ebenfalls ein Fall für die Gebäude- und Hausratversicherung.

Unterschiede zur Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Glasbruch ebenfalls, allerdings nur, wenn es sich nicht um den eigenen Besitz handelt. Zerstört jemand versehentlich einen Glastisch als Gast, dann wird dieser von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die Haftpflichtversicherung schützt nicht den eigenen Besitz, sondern den Besitz Dritter vor Schäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht werden.

Glasversicherung gezielt nutzen

Wer einmal durch sein Haus geht und gezielt nach Glasoberflächen sucht, findet meist mehr, als gedacht. Die Duschkabinenwand aus Glas, das Ceranfeld oder Glaseinlagen an der Innentür zum Wohnzimmer. Selbst große Spiegel oder verglaste Bilder fallen in diesen Bereich.

Kommen teure Objekte, wie ein Aquarium hinzu oder große Glasoberflächen von Vitrinen, gibt es innerhalb des Wohnraumes viele zu versichernde Gegenstände. Kommen dann noch Risikofaktoren wie spielende Kinder hinzu, sollte jeder Eigentümer über den Abschluss einer Glasversicherung nachdenken.

Versicherungsumfang

Wer eine Glasversicherung abschließen möchte, sollte sich den Umfang der Leistungen genau ansehen. Die meisten Versicherungen decken nur den Standard ab, wer beispielsweise hochpreisige Glasobjekte besitzt, der sollte mit dem Versicherungsträger sprechen, ob hier nicht eine Aufstockung der Versicherungssumme notwendig ist.

Die Standardleistung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen. Dazu gehört auch der Notdienst. Wurde beispielsweise eine wichtige Glasoberfläche wie eine Balkontür beschädigt, kann ein Notdienst wie die Glasengel Notverglasung aus Berlin rasch Abhilfe schaffen. Der Vorteil ist, dass die Kosten für den Notdienst, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten höher sind, von der Versicherung übernommen werden.

Inkludiert in der Glasversicherung sind auch Folgekosten. Dies inkludiert nach der Notverglasung beispielsweise die vollständige Reparatur und Herstellung der Funktionsfähigkeit. Schäden, die durch den Glasbruch verursacht wurden, werden ebenfalls von der Versicherung gedeckt. Das können beispielsweise Schäden am Mauerwerk sein oder ein Aquarium geht kaputt, sodass Wasser ausläuft.

Was von der Glasversicherung nicht übernommen wird, sind Beschädigungen, die nicht zum Bruch geführt haben. Ein Kratzer oder eine optische Trübung sind in der Regel nicht mit der Glasversicherung abgedeckt. Einige Gegenstände, sofern sie nicht gesondert im Versicherungsschutz aufgenommen sind, sind von vornherein von der Glasversicherung ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Trinkgläser oder Objektive von einer Kamera.

Glasversicherung als Ergänzung

Viele Versicherungen bieten die Option einer Glasversicherung als Ergänzung an. Häufig wird sie in Kombination mit der Hausrat- oder der Gebäudeversicherung vorgeschlagen. Die monatlichen Beiträge für die ergänzende Glasversicherung können dadurch etwas niedriger sein. Beim Abschluss einer ergänzenden Glasversicherung sollten Versicherungsnehmer beachten, wie die Regelungen zur Kündigung sind. Von Vorteil ist es, wenn das Ergänzungspaket, falls es nicht mehr benötigt wird, unkompliziert gekündigt werden kann. Kann die Glasversicherung nur wegfallen, wenn das Gesamtpaket gekündigt wird, kann dies zur Folge haben, dass bei einem Neuabschluss einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung schlechtere Konditionen im Vertrag sind als bei Bestandsverträgen. Vor dem Abschluss sollten Versicherungsnehmer mit der Versicherung die Bedingungen zur Kündigung klären.