Sanitär-Notdienst: Diese Kosten können anfallen

Sanitär-Notdienst: Diese Kosten können anfallen

Mit einem Mal passiert es: Die WC-Spülung schließt nicht mehr und Unmengen an sauberem Trinkwasser rauschen in die Kanalisation. Oder das WC ist verstopft oder aus dem Mischerhebel am Waschbeckenhahn spritzt beim Öffnen das Wasser in alle Richtungen heraus. Und, gemäß Murphys Law, passiert dies alles am späten Abend oder an einem Wochenende. Jetzt hilft nur noch ein Sanitär-Notdienst.

Was kostet der Sanitär-Notdienst?

Je nach Standort können die Kosten variieren, so ist ein Klempner in Berlin in der Regel teurer als in Städten wie Dortmund oder Bremen. Aber auch die Art des Problems ist hier entscheidend. Denn neben den Kosten pro Arbeitsstunde wird auch noch das Material für die Reparatur in Rechnung gestellt. Üblicherweise liegen die Kosten für einen Sanitär-Notdienst 50 Prozent über dem herkömmlichen Preis. Dieser Zuschlag darf sich aber nur auf lohnabhängige Kosten, nicht jedoch auf das Material oder die Fahrtkosten beziehen.

Übliche Preise für den Sanitär-Notdienst

Der Sanitär-Notdienst legt den Notdienstpreisen für gewöhnlich seine üblichen Lohnkosten zugrunde. Diese liegen in der Praxis meist zwischen 30 Euro und 70 Euro. On top kommt meist noch eine Anfahrtspauschale für 20 Euro bis 30 Euro.

So kommt es, dass mit den entsprechenden Notdienstaufschlägen der Stundensatz letztlich bei 100 Euro bis 150 Euro liegt.

Wovon hängen die Kosten für den Sanitär-Notdienst ab?

Die Kosten für einen Sanitär-Notdienst können von verschiedenen Faktoren abhängen, wie:

  • Art und Umfang der Reparatur oder des Problems
  • Entfernung zwischen Notdienst und Schadensort
  • Region
  • Erfahrung und Qualifikation des entsendeten Technikers (Meister oder Geselle)

Sind die Kosten für den Sanitär-Notdienst steuerlich absetzbar?

Wer einen Handwerker ruft, auch bei einem Notfall, kann 20 Prozent der Kosten mit der nächsten Steuererklärung absetzen (§ 35a Abs. 3 EstG, Einkommensteuergesetz). Jedoch gilt dies nicht für die Materialkosten, sondern ausschließlich für den Arbeitslohn und die Fahrtkosten. Die Bemessungsgrenze liegt hier bei 6.000 Euro. Somit liegt die Maximalsumme der Steuerersparnis bei 1.200 Euro. Das ist bei Singles und Eheleuten so. Um die Kosten für den Sanitär-Notdienst aber absetzen zu können, muss Folgendes beachtet werden:

  • Die Arbeiten müssen in den Bereich der Modernisierung, Renovierung oder Erhaltung fallen.
  • Die Kosten dürfen nicht in bar beglichen worden sein. Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen und die Rechnungssumme muss überwiesen werden. Auch Barzahlungen mit Quittung lehnen die Finanzämter ab. Selbst wenn eine Bestätigung des Klempners zum Erhalt der Rechnungssumme vorliegt, ändert sich daran nichts.
  • Der Steuerbonus wird nicht bezahlt, wenn ein öffentlich gefördertes Darlehen besteht oder steuerfreie Zuschüsse gewährt wurden.

Auch muss eine Privatperson die Arbeiten in Auftrag gegeben haben.

Muss der Vermieter die Kosten für den Sanitär-Notdienst übernehmen?

Bei einem sanitären Notfall ist rasches Handeln zwingend erforderlich. Oft bleibt da keine Zeit, den Vermieter um die Reparatur zu bitten. Damit der Vermieter aber die Kosten für den Einsatz übernimmt, muss zunächst die Dringlichkeit des Notfalls bewertet werden. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn die Mischerkartusche am Wasserhahn in alle Richtungen spritzt. Etwas anderes ist hingegen eine ununterbrochen laufende Toilettenspülung. Wer als Mieter nicht um die Beauftragung eines Sanitär-Notdienstes umhinkommt, der sollte:

  • Darauf achten, dass es sich um eine seriöse Firma handelt. Am besten werden diesbezüglich bereits beim Telefonat sämtliche Kosten besprochen.
  • Kann das Problem mit einer Teilreparatur behoben werden, ist diese einer Komplettreparatur vorzuziehen. Um den Rest muss sich dann der Vermieter kümmern.

Wichtig: Der Mieter ist gegenüber dem Sanitär-Notdienst der Auftraggeber. Daher wird ihm auch die Rechnung für den Einsatz zugestellt. Damit der Vermieter die Kosten übernimmt, sollte ihm eine Rechnungskopie übermittelt werden. Darin wird um die Überweisung des Betrags auf das eigene Konto gebeten. Danach erhält der Vermieter die Rechnung im Original zugestellt. Eine Verrechnung mit der Miete sollte tunlichst vermieden werden. Außer der Vermieter bestätigt schriftlich eine derartige Vereinbarung.